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Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich wird gewährt, um die Chancengleichheit von Prüfungsverfahren bei Belastungen durch Schwangerschaft und Kinderbetreuung oder die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen sowie bei Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu gewährleisten. Studierende, die wegen akuter Erkrankungen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, benötigen eine ärztliche Bescheinigung (siehe unten).
Bitte wenden Sie sich mit allgemeinen Fragen zum Nachteilsausgleich an das Zentrale Prüfungsbüro für das Lehramt im Zentrum für Lehrkräftebildung. Ihre Anträge zum Nachteilsausgleich stellen Sie bitte in der Regel an die Prüfungsausschüsse der Fachbereiche. In besonderen Fällen (z. B. wenn mehrere Fächer betroffen sind) übernimmt dies der zentrale Prüfungsausschuss für das Lehramt (über das Zentrale Prüfungsbüro). Wir empfehlen Ihnen, gegebenenfalls das Beratungsangebot der Service- und Beratungsstelle für ein inklusives Studium vor einer Antragstellung in Anspruch zu nehmen.