Hauptinhalt

Elisabeth Selbert (1896-1986)

Das Bild zeigt Elisabeth Selbert

„Als ich in Marburg anfing […] waren es wohl zwei Frauen […] Und in Göttingen waren unter 350 Jurastudenten vier Frauen; durchgehalten bis zur Promotion habe ich als einzige […].“

zit. nach: Dertinger 2017, S. 4f.

Wegbegleiterin der Gleichberechtigung

Zielstrebigkeit und der Überwindung gesellschaftlicher Hürden geprägt. Da ihre Eltern den Gymnasialbesuch nicht finanzieren Elisabeth Selbert wurde am 22. September 1896 als Martha Elisabeth Rohde in Kassel geboren. Sie ging als eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“ in die deutsche Geschichte ein. Ihr Weg dorthin war von enormer konnten, besuchte sie ab 1912 die Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins – das sogenannte Puddinggymnasium. Es folgten Tätigkeiten als Auslandskorrespondentin in einer Kasseler Import-Export-Firma und im Telegrafendienst der Post, wo sie ihren späteren Mann, den Schriftsetzer Adam Selbert, kennenlernte, der politisch aktiv war und sich auch für Frauenrechte einsetzte.

Selbert trat 1918 der SPD bei und engagierte sich von 1919 bis 1927 im Gemeindeparlament in Niederzwehren. Im Jahr 1920 heiratete sie Selbert, mit dem sie zwei Söhne bekam. Trotz ihrer familiären und beruflichen Verpflichtungen holte sie 1926 – mit 30 Jahren – als erste Frau in Kassel extern das Abitur nach und begann ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Marburg und Göttingen. Sie gehörte damit zu den Pionierinnen dieses Fachs in Hessen. Bereits nach sechs Semestern schloss sie das Studium ab und promovierte 1930 über das Thema „Ehezerrüttung als Scheidungsgrund“ – eine Arbeit, deren Kerngedanke (das Zerrüttungsprinzip) erst 1977 Einzug in das reformierte Familienrecht fand.

1934 gelang es Selbert, als letzte Frau vor dem endgültigen Berufsverbot für Juristinnen zur Anwaltschaft zugelassen zu werden. Während der NS-Zeit arbeitete sie als Anwältin in Kassel, wo sie vor allem familienrechtliche Fälle betreute. Ihrer Kanzlei stand sie noch bis in die 1970er-Jahre vor.

1945/46 wurde Selbert in die Verfassungsberatende Landesversammlung von Groß-Hessen berufen, wo sie sich für die Verstaatlichung der Schlüsselindustrien einsetzte. Ihr politisches Lebenswerk erreichte den Höhepunkt im Parlamentarischen Rat 1948/49. Dort war sie eine von nur vier Frauen – gemeinsam mit Frieda Nadig (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum) –, die an der neuen Verfassung mitarbeiteten. Als Delegierte kämpfte Selbert leidenschaftlich für die verfassungsrechtliche Gleichstellung der Geschlechter. Trotz massiver Widerstände und der mehrfachen Ablehnung ihres Vorschlags setzte sie sich mit der Unterstützung von Frauenverbänden durch: In der entscheidenden Sitzung am 18. Januar 1949 wurde der Gleichheitsgrundsatz angenommen, sodass Art. 3 Abs. II Grundgesetz bis heute unumstößlich festlegt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dieser einstimmige Beschluss markiert den Grundstein für die rechtliche Gleichstellung in Deutschland.

Trotz dieses großen Erfolgs erlebte sie auch politische Rückschläge; so wurde sie von der SPD entgegen ihren Hoffnungen nicht für den ersten Bundestag nominiert. Dennoch blieb sie auf Landesebene hochaktiv: Sie war langjährige Abgeordnete im Hessischen Landtag (1946–1958), Mitglied im SPD-Parteivorstand und Stadtverordnete in Kassel.

Ihre Verdienste wurden vielfach geehrt, unter anderem mit dem Großen Bundesverdienstkreuz (1956) und der Ernennung zur Ehrenbürgerin ihrer Heimatstadt Kassel (1984). Zudem stiftete das Land Hessen 1983 den Elisabeth-Selbert-Preis. Elisabeth Selbert verstarb am 9. Juni 1986 in Kassel. Sie bleibt als eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“ unvergessen, die mit Leidenschaft und juristischer Brillanz die demokratische Identität der Bundesrepublik prägte.

Entstehung der Tafel

Erste Fassung 2008 Petra Holz M. A.; Überarbeitung und inhaltliche Ergänzung 2026: Dr. Andrea Beutlhauser