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Marie-Anne-Victoire Boivin (1773-1841)

Das Bild zeigt Marie Anne Victoire Boivin

„Meine Herren Professoren! Wenn man alles […] zum Opfer bringt, um sich fortwährend der Mühseligkeit […], den Beschwerlichkeiten des Unterrichts in der Heilkunde zu unterziehen, so hat man nur seine Pflicht als Arzt erfüllt.“

zit. nach: Schönfeld 1947, S. 142

Forschung und Werk 

Marie-Anne-Victoire Boivin (geb. Gillain) wurde am 9. April 1773 in Montreuil bei Versailles geboren. Nach ihrer dreijährigen Hebammenausbildung ab 1793 in Étampes und der frühen Verwitwung 1798 vertiefte Boivin ihre medizinischen Kenntnisse ab 1799 im Hôtel-Dieu bei der renommierten Geburtshelferin Marie-Louise Lachapelle. Nach dem Erhalt ihres Hebammen-Diploms nahm sie eine Schlüsselposition im Hospice de la Maternité in Paris ein, wo sie umfangreiche praktische Erfahrung sammelte.

Ihre Hauptbeiträge liegen in der Weiterentwicklung der Geburtshilfe und der Etablierung der Gynäkologie als eigenständiges Fachgebiet. Ihr Hauptwerk „Mémorial de l’art des accouchemens“ (1812), ein illustriertes Handbuch mit über hundert von ihr gezeichneten Abbildungen, wurde zu einem mehrfach übersetzten Standardlehrbuch in Europa. Ihre wegweisende Schrift „Traité pratique des maladies de l’utérus et de ses annexes“ (1833), die sie gemeinsam mit dem Frauenarzt Antoine Dugès verfasste, definierte die Gynäkologie neu. Sie war eine der ersten umfassenden Abhandlungen über Krankheiten der Gebärmutter und löste veraltete Lehrbücher ab. 

Boivin leistete Pionierarbeit bei der Anwendung neuer diagnostischer Instrumente, indem sie als eine der Ersten das Stethoskop zur Überwachung der fetalen Herzfrequenz während der Geburt einsetzte. Sie entwickelte ein neues Pelvimeter zur präziseren Messung des weiblichen Beckens und erfand ein verbessertes, zweiteiliges Vaginalspekulum zur Untersuchung des Gebärmutterhalses. Boivin führte zudem komplexe chirurgische Eingriffe durch, die damals in der Regel nur männlichen Ärzten vorbehalten waren. Trotz dieser Leistungen und der Mitgliedschaft in mehreren medizinischen Gesellschaften wurde sie nie in die Académie de Médecine in Paris aufgenommen, da diese keine Frauen als Mitglieder akzeptierte. Auch das Medizinstudium war Frauen noch jahrzehntelang verwehrt. Als besondere Ehre erhielt sie am 18. Mai 1827 die Doktorwürde „honoris causa“ der Medizinischen Fakultät der Philipps-Universität Marburg anlässlich der Übersetzung ihres Lehrbuchs ins Deutsche. 

Eine frühe akademische Anerkennung von Frauen in der Medizin begann im deutschen Sprachraum mit Dorothea Erxleben, die 1754 – nachdem der preußische König der Prüfung zugestimmt hatte – als erste deutsche Frau an der Universität Halle den Doktortitel in Medizin erhielt. Später ehrte die Universität Gießen die Hebamme Regina Josepha von Siebold mit der Ernennung zum „Doctor honoriae artis obstetriciae“ (1815). Ihre Tochter, Charlotte Heiland-von Siebold, erhielt an der Gießener Universität die Ausnahmegenehmigung, sich einer regulären Doktorprüfung zu unterziehen und wurde am 26. März 1817 zur „Doktorin der Geburtshilfe“ (Dr. art. obstetr.) promoviert.

Boivin starb am 16. Mai 1841 in Paris und gilt heute als eine der bedeutendsten weiblichen medizinischen Persönlichkeiten des 19. Jahrhunderts.

Entstehung der Tafel

Erste Fassung 2008 Prof. Dr. Marita Metz-Becker; Überarbeitung und inhaltliche Ergänzung 2026 Dr. Andrea Beutlhauser