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Häufig gestellte Fragen rund ums Studium an der Uni Marburg
Sie suchen schon länger auf den Uni-Websites nach einer bestimmten Information? Bestimmt finden Sie die Antwort auf Ihre Frage in den hier gesammelten FAQs.
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Studienberatung und -orientierung
Wo finde ich Hilfe bei der Studienorientierung bzw. bei Fragen zur Studienwahl?
Die Zentrale Allgemeine Studienberatung hat ein umfangreiches Beratungs- und Serviceangebot, dass Ihnen weiterhelfen kann, wenn Sie z.B. folgende Fragen haben:
- Was kann ich (in Marburg) studieren?
- Wie finde ich heraus, welcher Studiengang für mich der richtige ist?
- Wie kann ich mich zwischen mehreren Studiengängen entscheiden?
- Wie ist mein beabsichtigtes Studium aufgebaut? Was kommt da inhaltlich auf mich zu?
- Welche Schwerpunkte kann ich wählen? Welche Prüfungsformen gibt es?
- Wie bewerbe ich mich für das Studium?
- Wie sind die Auswahlverfahren und wie sehen meine Chancen aus?
- und und und…
Bewerbung
Welche Fächer kann man in Marburg studieren?
Eine Übersicht über das Studienfächer, Fristen und NCs in Marburg finden Sie in unserem Studienangebot.
Wie kann ich mich bewerben?
Zur Bewerbung gelangen Sie über unseren Bewerbungsleitfaden oder über die jeweilige Studiengangseite.
Wie sind die Bewerbungsfristen?
Bewerbungsfristen finden Sie entweder über die jeweilige Studiengangsseite oder auf unserer Übersichtsseite zu Bewerbungsfristen. Bitte informieren Sie sich darüber, ob Ihre Bewerbungsunterlagen per Post oder rein digital eingereicht werden müssen. Diese Informationen erhalten Sie im Bewerbungsprozess.
Was ist der Unterschied zwischen Bewerbung und Einschreibung?
Bei NC-freien Fächern überspringen Sie den Part der Bewerbung, denn alle, die auf der Studiengangwebsite genannten Zulassungsvoraussetzungen für ein Studienfach erfüllen, form- und fristgerecht einen Antrag auf Immatrikulation stellen sowie die entsprechenden Unterlagen einreichen, werden direkt für das Studienfach eingeschrieben. Es muss also keine Zulassung abgewartet werden, denn man entscheidet selbst, ob man sich einschreiben möchte oder nicht. Daher müssen alle, die sich einschreiben möchten, egal ob in ein freies oder NC-behaftetes Fach, immer alle Unterlagen zusenden bzw. im Marvin-Portal hochladen und den Semesterbeitrag bezahlen.
Welche Bewerbungsunterlagen/Unterlagen für die Einschreibung benötige ich?
Informationen zu den je nach Studiengang benötigten Unterlagen finden Sie auf der jeweiligen Infoseite Ihres Studiengangs und beim Bewerbungsprozess im Portal "Marvin".
Was ist ein Härtefallantrag und wie kann ich ihn beantragen?
In NC-Studiengängen sind 5% der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgesehen. Diese werden auf Antrag an Bewerber/innen vergeben, für die die Nichtzulassung in dem gewünschten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt z.B. vor, wenn besondere soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Mehr Infos in unseren Informationen zum Härtefallantrag.
Kann ich mich für mehrere Studiengänge im Portal Marvin bewerben?
Sie können sich in Marvin für bis zu drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben oder direkt in einen freien Studiengang einschreiben.
Wie verfolge ich den Stand meiner Bewerbung, die ich im Portal Marvin angelegt habe?
Sie erhalten von uns keine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Mit ihrem Bewerber-Account können Sie allerdings im Marvin-Portal den aktuellen Bearbeitungsstand ihrer Bewerbung nachverfolgen. Sie können zudem den Stand des aktuellen Zulassungsverfahrens einsehen.
Was bedeuten die Status-Angaben bei "Marvin"?
In Marvin wird der Bearbeitungsstatus und Zulassungsstatus Ihrer Bewerbung nach Phase entsprechend benannt. Nicht jede Bezeichnung ist dabei selbst erklärend. Eine genaue Erläuterung gibt es auf unserer Seite "Status-Angaben bei Marvin".
Kann ich mich in Marburg auch ohne Abitur oder mit Fachhochschulreife bewerben?
Nähere Informationen zur Bewerbung ohne allgemeine Hochschulreife finden Sie auf unserer Info-Seite.
Kann ich mich auch schon für einen Master bewerben, wenn mein Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt?
Falls Sie sich ohne ein Bachelor-Zeugnis für einen Master bewerben wollen, so reichen Sie bitte anstatt des Bachelorzeugnisses ein von Ihrem Prüfungsamt ausgestelltes offizielles Transcript of Records ein. Dieses Transcript of Records muss mind. 144 Leistungspunkte (bei 6-semestriegen Bachelor) bzw. 210 Leistungspunkte (bei 8-semestrigen Bachelor) ausweisen. Das Bachelorzeugnis muss jedoch nachgereicht werden. Außerdem darf keine Leistung des Bachelors nach dem 30.9. bei Bewerbung für ein Wintersemester / bzw. nach dem 31.03. für ein Sommersemester abgelegt werden. Die Benotung der Prüfungsleistung kann nach diesen Stichtagen erfolgen. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass die Leistungen in dem jeweils zugehörigen Semester verbucht werden.
Was bedeuten die Status-Angaben bei "hochschulstart.de"?
Im Bewerbungsportal von hochschulstart.de wird der Bearbeitungsstatus und Zulassungsstatus Ihrer Bewerbung nach Phase entsprechend benannt. Nicht jede Bezeichnung ist dabei selbst erklärend. Eine genaue Erläuterung gibt es auf unserer Seite "Erläuterungen der Status-Angaben bei hochschulstart.de".
Ausländische Bewerber/innen
Wie kann ich mich aus dem Ausland bewerben?
Informationen für Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung finden Sie auf unserer Website "Informationen für internationale Bewerberinnen und Bewerber".
Wird mein Zeugnis in Deutschland anerkannt?
Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse finden Sie über anabin.
Welche Studiengänge sind komplett auf Englisch?
Welche Studiengänge Englisch als Unterrichtssprache haben, erfahren Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite. Klicken Sie bei dem jeweiligen Studiengang "Auf einen Blick" an - dort können Sie die Unterrichtssprache einsehen. Oder filten Sie bei der Suche nach Studiengängen in unserem Studienangebot einfach nach "Englisch".
Gibt es DSH-Deutschkurse an der Uni?
Deutschkurse zum Erwerb der DSH werden am Studienkolleg Mittelhessen angeboten.
Was ist die DSH?
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) finden Sie auf der Seite des Studienkolleg Mittelhessen und auf unserer Website "Wie gut muss ich Deutsch können?".
Sprachkenntnisse
Welche Sprachkenntnisse brauche ich für meinen Studiengang und wie weise ich diese nach?
Welche Fremdsprachkenntnisse für einen Studiengang notwendig sind, können Sie beim jeweiligen Studiengang unter "Zulassungsbedingungen" nachlesen. Genaue Informationen zu den Sprachnachweisen finden Sie auf unserer Informationsseite "Sprachnachweise".
Sprachkurse
Wo und wie kann ich mich für einen Sprachkurs anmelden?
Die Angebote des Sprachenzentrums und Informationen zur Anmeldung finden Sie beim Sprachenzentrum der Uni Marburg. Sprachkurse zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland (DSH) finden Sie beim Studienkolleg Mittelhessen.
Numerus Clausus/EFV
Gibt es für meinen Studiengang einen Numerus Clausus (NC)?
Über unser Studienangebot gelangen Sie zu Ihrem jeweiligen Studiengang und können dort den Zulassungsmodus (NC, frei, Eignungsfeststellungsverfahren) nachlesen.
Was ist der Unterschied zwischen freien und NC-Fächern?
Auf NC-Fächer müssen Sie sich an der Uni Marburg bewerben. Erst nach Ablauf der Frist kann eine Rangliste erstellt werden, aus der sich anhand des Notendurchschnitts der Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Wartezeit der jeweiligen Bewerber/innen ergibt, wem ein Studienplatz angeboten werden kann. Wenn die Anzahl der Bewerber/innen das Studienplatzangebot übersteigt, kann nicht jede/r Bewerber/in genommen werden. Bei einer bestimmten vorher nicht festgesetzten NC-Grenze müssen Bewerber/innen ggf. abgelehnt werden. Alle, die eine Zulassung für ein NC-Fach erhalten, bekommen das Angebot, sich für das Studienfach einzuschreiben.
Wie ist der NC für mein Fach?
Die NC-Auswahlgrenzen werden von der Philipps-Universität Marburg nicht im Voraus festgesetzt, sondern ergeben sich zu jedem Semester neu aus der Zahl der zu vergebenden Studienplätze sowie den Durchschnittsnoten und Wartesemestern der Bewerber/innen. Es können also nur Auswahlgrenzen vergangener Semester angegeben werden. Weitere Infos zu Vergabeverfahren finden Sie auf unserer Website "Vergabeverfahren".
Was ist ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)?
Zusätzlich zu Formalkriterien soll mithilfe von besonderen Zulassungskriterien die studiengangbezogene bzw. persönlich fachbezogene Eignung der Bewerber/innen geprüft werden. Häufig handelt es sich hierbei um eine Mindestanzahl von Leistungspunkten in bestimmten Bereichen (z.B. Methodenkenntnisse) oder die Nachweise über Praxis- und/oder Auslandserfahrungen sowie das Durchführen eines Interviews. Auf jedes Eignungskriterium werden Eignungspunkte vergeben. Ab einer gewissen Punktzahl erhalten die Bewerber/innen eine Zulassung. Das Eignungsfeststellungsverfahren ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich und in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung verankert. Diese finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen oder auf der entsprechenden Studiengangsseite.
Zulassung
Wann bekomme ich den Zulassungsbescheid?
Die Zulassungsbescheide werden in unterschiedlichen Zeiträumen versendet. Je nach Bewerbungsverfahren auch ganz individuell. Über die Bewerbungsportale und über die Webseite zum "Stand des aktuellen Bewerbungsverfahrens" erhalten Sie aktuelle Informationen. Den aktuellen Stand über das Zulassungs- und Auswahlverfahren können Sie auf unserer Seite "Vergabeverfahren" einsehen.
Nehme ich noch am Vergabeverfahren für andere Bewerbungen teil, wenn ich bereits eine Zulassung angenommen habe?
Sollten Sie sich in Marburg für mehr als ein Fach beworben haben, so können Sie - unabhängig davon, ob Sie schon ein Zulassungsangebot angenommen haben - noch weitere Zulassungsangebote erhalten und sich ggf. umschreiben. Die Vergabeverfahren werden unabhängig voneinander durchgeführt und die Annahme eines Platzes in einem Fach führt nicht zum Ausschluss in einem anderen.
Ausnahme: DoSV-Studiengänge.
Hat man sich dort mehrfach beworben, scheidet man bei der Annahme einer Zulassung automatisch bei den weiteren Studiengängen im DoSV-Verfahren aus.Ich wurde für ein Studienfach zugelassen, möchte nun aber doch vorerst ein FSJ/Praktikum machen. Kann man mir den Platz reservieren?
Möchten Sie den Studienbeginn aufgrund eines staatlich anerkannten Freiwilligendienstes verschieben, so müssen Sie bei der neuen Bewerbung eine Kopie des früheren Zulassungsbescheids und eine Bescheinigung über den Dienst einreichen. Das Geltendmachen dieses Anspruchs ist nur bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes möglich.
Kann jemand anderes meine Unterlagen für mich einreichen?
Sollten für einzureichende Unterlagen Unterschriften notwendig werden, so können sie auch jemandem vorab eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Die bevollmächtigte Person kann dann die benötigten Unterschriften für Sie leisten.
Ablehnung
Wann kommt der Ablehnungsbescheid?
Die Ablehnungsbescheide werden in der Regel einige Wochen nach Ende des Vergabeverfahrens auf digitalem oder postalischem Wege verschickt.
Was bedeutet ein Ablehnungsbescheid für mich?
Sollten Sie in den ersten Vergabeverfahren keinen Platz angeboten bekommen, so erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Wenn jedoch nicht alle zugelassenen Kandidat/innen ihren Studienplatz annehmen, werden die übrigen Plätze an diejenigen Bewerber/innen vergeben, die bisher nicht berücksichtigt werden konnten (die also einen Ablehnungsbescheid erhalten haben). Falls es zu einem Nachrückverfahren kommt, nehmen alle übrigen Bewerber/innen automatisch daran teil. Sollten Sie auch im letzten Nachrückverfahren keinen Studienplatz bekommen haben, erhalten Sie keinen weiteren Ablehnungsbescheid.
Losverfahren
Wie funktioniert ein Losverfahren?
Wenn nach allen Nachrückverfahren noch Studienplätze frei bleiben sollten, wird ggf. ein Losverfahren durchgeführt.
Wie kann ich am Losverfahren teilnehmen?
Alle Informationen zum Losverfahren und den Link zum Online-Formular finden Sie auf unserer Website "Restvergabeverfahren". Für die Masterstudiengänge läuft das Losverfahren über uni-assist e.V.
Sollte ein Losverfahren in einem Masterstudiengang durchgeführt werden, finden Sie die entsprechenden Informationen auf der jeweiligen Studiengangseite.
Studienplatztausch
Wie funktioniert ein Studienplatztausch?
Alle Informationen zum Studienplatztausch finden Sie im Antrag auf Studienplatztausch.
Immatrikulation
Wie funktioniert die Immatrikulation?
In Ihrem Zulassungsbescheid bzw. Immatrikulationsantrag sind alle einzureichenden Dokumente und Fristen für die Immatrikulation aufgelistet. Bevor Sie die Immatrikulation in Marvin beantragen, wird Ihnen dort die Frist zur Immatrikulation angezeigt. Ein persönliches Erscheinen für die Immatrikulation ist nur in besonderen Ausnahmefällen erforderlich.
Ich möchte die Immatrikulation rückgängig machen, wie geht das?
Wenn Sie die Immatrikulation rückgängig machen wollen, müssen Sie bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn den Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung ausfüllen und zusammen mit den Semesterunterlagen (Stammdatenblatt und Studienausweis) an das Studierendensekretariat zurückschicken.
Einführungswoche
Gibt es eine Einführungswoche und wie läuft diese ab?
Ja, es gibt eine Studieneinführungswoche. Bei uns wird sie auch "OE" (Orientierungseinheit) genannt. Angebote und das Programm dazu finden Sie auf unserer Seite "Willkommen im Studium!".
Students-Account
Was ist der Students-Account und ab wann ist er für mich verfügbar?
Nach der Immatrikulation wird der Bewerber-Account in Marvin zu einem Students-Account umgewandelt werden. Diesen können Sie nach der Immatrikulation selbst freischalten. Genaue Infos gibt es auf der Webseite "Zentrales Benutzerkonto für Studierende (Students-Account)" des Hochschulrechenzentrums.
Wie schalte ich meinen Account frei?
Alle Informationen zum Students-Account und der Freischaltung finden Sie auf unserer Website "Zentrales Benutzerkonto für Studierende". Neue Accounts stehen Bewerber/innen in der Regel einige Werktage nach Immatrikulation bereit. Falls es Probleme geben sollte, wenden sie sich bitte an das Hochschulrechenzentrum (HRZ).
Marvin
An wen kann ich mich bei allgemeinen Fragen zu Marvin wenden?
Bei Problemen mit dem Account/Marvin-Portal wenden Sie sich bitte per E-Mail an: marvin@uni-marburg.de. Schauen Sie vorher auch unbedingt in den FAQs zu Marvin vorbei.
Was bedeuten die Status-Angaben bei Marvin?
In Marvin wird der Bearbeitungsstatus und Zulassungsstatus Ihrer Bewerbung nach Phase entsprechend benannt. Nicht jede Bezeichnung ist dabei selbst erklärend. Eine genaue Erläuterung gibt es auf unserer Seite "Status-Angaben bei Marvin".
Bei weiteren Fragen zu Marvin
Weitere häufig gestellte Fragen zu Marvin und zur Nutzung des Marvin-Portals finden Sie auf unserer Marvin-FAQ-Seite.
Änderung von Vorname und/oder Geschlechtseintrag
Wie ändere ich meinen Namen bzw. mein Geschlecht in Marvin?
Ihr Vorname stimmt (noch) nicht mit Ihren amtlichen Dokumenten überein? Wir möchten, dass Sie an der Philipps-Universität korrekt angesprochen werden und erarbeiten derzeit Verfahren, die eine Vornamensänderung und eine Angleichung des Geschlechtseintrags möglichst niedrigschwellig und ohne erfolgte Änderung Ihrer amtlichen Dokumente umsetzbar machen. Dieser Prozess ist noch längst nicht abgeschlossen und auf dieser Seite finden Sie Hinweise zum aktuellen Umsetzungsstand sowie die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Optionen.
Vornamensänderung für Studierende
Trans*, Inter* und nicht-binäre Personen können im Studierendensekretariat der Philipps-Universität den Eintrag ihres Vornamens auch ohne gerichtlich vollzogene Personenstandsänderung ändern lassen. Dokumente etc., die über die Studierendenverwaltung administriert werden, werden dann entsprechend umgestellt. Für die Erfassung des Geschlechtseintrages stehen derzeit 3 Einträge zur Verfügung (divers, weiblich, männlich). Dafür ist die Vorlage des dgti* Ergänzungsausweises nötig. Auch bei der Einschreibung kann der dgti* Ergänzungsausweis genutzt werden. Die Einschreibung bzw. Vornamensänderung ist grundsätzlich auch in einem separaten Raum möglich. Das Studierendensekretariat bittet aus organisatorischen Gründen allerdings darum, in diesem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren. Zur Änderung der Mail-Adresse beim HRZ ist ein gesondertes Verfahren nötig, für das verschiedene Optionen zur Verfügung stehen. Hier geben die FAQs des HRZ einen Überblick. Eine Änderung von Zeugnissen ist derzeit nur nach erfolgter gerichtlicher Personenstandsänderung möglich.
Gasthörer-/Seniorenstudium
Ich würde gerne als Gasthörer/Gasthörerin an Kursen an der Uni teilnehmen, wie geht das?
Informationen für Gasthörer/innen und das Senioren-Studium finden Sie bei unserer Beratungsstelle für das Gast- und Seniorenstudium.
Wohnungssuche
Wo bekomme ich Tipps für die Wohnungssuche, Studienfinanzierung etc.?
Informationen zu Wohnungssuche, Studienfinanzierung, Freizeitgestaltung und vielem mehr finden Sie auf unserer Website "Campus und Leben". Für ausländische Studierende bietet das International Office auch detailliertere Informationen.
Rückmeldung und Semesterbeitrag
Wie sind die Fristen für die Rückmeldung? - Wie hoch ist der Semesterbeitrag dieses Semester?
Alle Informationen zur Rückmeldung und zum Semesterbeitrag finden Sie auf unseren Seiten "Rückmeldung" und "Semesterbeitrag".
Wie erfahre ich, dass mein Geld auch angekommen ist?
Ob der Semesterbeitrag in der richtigen Höhe und rechtzeitig innerhalb der Frist eingegangen ist, können Sie überprüfen, indem Sie sich mit ihrem Students-Account bei Marvin einloggen, den Punkt Mein Studium – Studienservice aufrufen und im Punkt Zahlungen den Eingang des Geldes überprüfen.
Ist der Beitrag zu spät oder nicht in der richtigen Höhe eingegangen sein, so überweisen Sie einfach noch nachträglich die Differenz bzw. zusätzlich die Säumnisgebühr innerhalb der vorgegebenen Fristen.
Sollte trotz Überweisung kein Geld verbucht worden sein, dann sollten Sie überprüfen, ob der Verwendungszweck (Ihre Matrikelnummer) korrekt angegeben wurde. Im Zweifel senden Sie bitte einen Beleg der Überweisung mit den Angaben zu Überweisungsdatum, Kontodaten, Verwendungszweck und Höhe des Betrags an das Studierendensekretariat und bitten um die Überprüfung.
Umzug/Adresse/Namensänderung
Ich bin umgezogen - wie teile ich der Uni meine neue Adresse mit?
Sie sollten Ihre neue Adresse unverzüglich und selbstständig im Marvin Portal aktualisieren. Melden Sie sich mit ihrem Students-Account bei Marvin an und ändern Ihre Adresse unter Mein Studium -Studienservice.
Es ist wichtig, dass immer eine aktuelle Adresse im System hinterlegt ist, da sonst Unterlagen (wie z.B. Semesterunterlagen, Semesterticket) nicht zugestellt werden können. Achten Sie darauf, dass Sie das grüne Häkchen bei der richtigen Adresse gesetzt haben, falls Sie mehrere Adressen angegeben haben.
Mein Name hat sich geändert, an wen muss ich mich wenden?
Bei der Änderung Ihres Vornamens ohne gerichtlich erfolgte Personenstandsänderung können Sie diesen einfach im Studierendensekretariat nach Vorlage des dgti* Ergänzungsausweises ändern lassen. Danach erhalten Sie einen neuen Semesterausweis und ein neues Stammdatenblatt. Ihr neuer Vorname ist dann in Marvin hinterlegt.
Bei Änderung Ihres Namens (Vor- und/oder Nachname) nach gerichtlich erfolgter Personenstandsänderung oder Heirat legen Sie bitte dem Studierendensekretariat ihre ggfs. neue Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde für die Namensänderung vor. Danach erhalten Sie einen neuen Semesterausweis und ein neues Stammdatenblatt. Ihr neuer (Vor-) Name ist dann in Marvin hinterlegt.
Studieninhaltliche- und Prüfungsfragen
An wen kann ich mich bei Fragen zu Studieninhalten und Prüfungsangelegenheiten wenden?
Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Allgemeine Studienberatung (ZAS).
Bei studiengangsspezifischen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachstudienberatung bzw. an das jeweilige Prüfungsbüro ihres Fachbereichs.
Bei Fragen rund um Auslandsaufenthalte und Erasmus sind Sie bei den Erasmus-Fachbereichsbeauftragten an der richtigen Stelle.
Wo erhalte ich eine Leistungsübersicht/ein Transcript of Records?
Ein Transcript of Records können Sie sich über die Selbstbedienfunktion in Marvin selbst herunterladen. Im Bereich Leistungen finden Sie ganz unten - unter der Auflistung der Leistungen im Abschnitt Bescheinigungen - die Möglichkeit, sich Transcripts of Record und vollständige Leistungsnachweise als PDF-Dokument herunterzuladen. Sind Sie Lehramtsstudent/in, wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Lehrkräftebildung.
Semesterticket und Bescheinigungen
Welche Semesterunterlagen und Bescheinigungen gibt es? Wo finde ich diese bzw. wann werden mir diese zugestellt?
Nach der Rückmeldung erhalten Sie per Post Ihr Stammdatenblatt und Ihren Semesterausweis. Sonstige Bescheinigungen (Immatrikulationsbescheinigung, BAföG Bescheinigung etc.) können Sie sich selbständig im Marvin-Portal unter Mein Studium - Studienservice herunterladen und ausdrucken. Sollte es vorkommen, dass Behörden wie z.B. die Kindergeldkasse Ihre Studienbescheinigung nicht akzeptieren - zumeist, weil sie in Marvin kurz vor dem Semesterwechsel noch nicht aktualisiert wurde - so wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Ich habe meinen Semesterausweis verloren. Wie bekomme ich einen neuen?
Wenn Sie Ihren Semesterausweis verloren haben, müssen Sie für das Studierendensekretariat einen Antrag auf Erstellung einer Zweitschrift ausfüllen und einen Beleg von der gezahlten Gebühr (30€) beilegen.
Beurlaubung
Wie und aus welchen Gründen kann ich mich beurlauben lassen?
Informationen und einen Antrag für eine Beurlaubung finden Sie auf unserer Website "Beurlaubung".
Durch eine Beurlaubung können gegebenenfalls prüfungsrechtliche Belange berührt sein. Dies gilt vor allem für Fristen in eingeleiteten Prüfungsverfahren. Setzen Sie sich in diesem Falle unbedingt mit Ihrem Prüfungsbüro in Verbindung. Die Beurlaubung alleine führt nicht zum Rücktritt von einer Prüfung. Im Semester erbrachte Prüfungsteile werden durch eine spätere Beurlaubung in diesem Semester nicht automatisch ungültig. Hier gelten die speziellen Regelungen des Prüfungsrechts / der Prüfungsordnung. Für die Staatsexamensstudiengänge und Fachbereiche ohne Prüfungsbüro (-ausschuss) wenden Sie sich bitte an das jeweilige Dekanat.
Auslandssemester/-praktikum
Ich möchte gerne ein Auslandssemester/-praktikum machen, wie stelle ich das an?
Umfangreiche Informationen und Ansprechpartner zu Auslandsaufenthalten finden Sie beim International Office.
Krankheit/Versicherungsschutz
Ich bin krank, muss ich das irgendwo melden?
Wenn Sie wegen Krankheit nicht zu einer Prüfung antreten können, müssen Sie schnellstmöglich die folgenden Schritte vornehmen:
-
Bitte beachten Sie die Regelungen Ihres Fachbereichs bzw. Ihrer Prüfungsordnung.
-
Geben Sie Dozent/innen Bescheid (z.B. per Mail).
-
Legen Sie dem Prüfungsbüro Ihres Fachbereichs ein ärztliches Attest vor (damit ein "anerkannter Rücktritt" eingetragen werden kann, also kein Fehlversuch).
-
Melden Sie sich ggf. zum nächsten Prüfungstermin an.
-
Ich habe mich im Rahmen meines Studiums verletzt - bin ich versichert?
Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Freizeitunfallversicherung finden Sie auf der Website des Studentenwerks unter "Versicherungen".
Fachwechsel
Wie kann ich an der Uni Marburg das Fach wechseln?
Informationen zum Studienfachwechsel finden Sie auf unserer Website "Studienfachwechsel".
Ortswechsel
Wie kann ich an die Uni Marburg wechseln? Wie lasse ich mir die Leistungen anrechnen?
Wenn Sie an die Uni Marburg wechseln und sich somit für ein höheres Fachsemester bewerben möchten, finden Sie alle Informationen auf unserer Seite "Studiengang oder Hochschule wechseln". Hier finden Sie ebenfalls Informationen zur Anrechnung von Studienleistungen.
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester in einem Masterstudiengang bewerben möchten, finden Sie alle Informationen auf unserer Website "Bewerbung für ein Masterstudium in ein höheres Fachsemester".
Möchten Sie Marburg verlassen, so erfragen Sie die Wechselmodalitäten bei der Hochschule, an die Sie wechseln möchten.
Doppelstudium/Zweiteinschreibung in Marburg
Ich möchte gerne in Marburg zwei Studiengänge gleichzeitig studieren - geht das?
Informationen zum sogenannten Doppelstudium bzw. parallelen Einschreibung finden Sie auf unserer Website "Doppelstudium/Zweiteinschreibung".
Parallelstudium an zwei Orten
Ich möchte gerne an der Uni Marburg und an einer Hochschule in einer anderen Stadt gleichzeitig eingeschrieben sein - geht das?
Grundsätzlich ist das möglich. Für die Prüfung der Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an unser Studierendensekretariat. Es ist nicht möglich, in gleichnamigen Studiengängen an zwei Universitäten zeitgleich immatrikuliert zu sein.
Berufsorientierung/Career Service
Wo erhalte ich Beratung zu Berufsauswahl, Praktika, Stellensuche, Bewerbung?
Der Career Service der Zentralen Allgemeinen Studienberatung bietet Beratung und Unterstützung zum Thema Berufswahl, Praktika, Stellensuche, Bewerbung und vielem mehr.
Gibt es Workshops zur Bewerbung und Aneignung von Schlüsselqualifikationen?
Ja, der Career Service der Zentralen Allgemeinen Studienberatung bietet Bewerbungstrainings und Kurse zu Schlüsselqualifikationen an.
Gibt es Veranstaltungen zur Berufsplanung und Bewerbung?
Ja, der Career Service der Zentralen Allgemeinen Studienberatung bietet in jedem Semester Workshops, Informationsveranstaltungen und Qualifikationsprogramme zur Studien- und Berufsplanung an.
Der Career Service organisiert außerdem regelmäßig Vortragsreihen zu verschiedenen Berufsfeldern. Hier besteht die Möglichkeit, berufliche Kontakte zu knüpfen.
Alle Fragen rund um das Thema Berufsorientierung und das Veranstaltungsangebot können Sie auch gern in der persönlichen Beratung thematisieren.
Beratung und Service
Ich habe Probleme im Studium. Wo kann ich die geeignete Beratungsstelle finden?
Die wichtigsten Beratungsstellen der Philipps-Universität finden Sie auf unserer Website "Beratung & Service".
Wo kann ich mich über etwas beschweren oder der Universität Kritik oder Verbesserungsvorschläge mitteilen?
Für Beschwerden oder Feedback zur Universität, bestimmten Themen oder Anliegen kontaktieren Sie gern unsere Beschwerdestelle.
Antidiskriminierungsstelle
Ich habe an der Uni Diskriminierung erlebt. An wen kann ich mich wenden?
Die Stabstelle Antidiskriminierung und Diversität bietet Ihnen zeitnahe, vertrauliche, und unabhängige Beratung, die sich an Ihren Bedürfnissen orientiert.
Änderung von Vorname und/oder Geschlechtseintrag
Wie ändere ich meinen Namen bzw. mein Geschlecht in Marvin?
Ihr Vorname stimmt (noch) nicht mit Ihren amtlichen Dokumenten überein? Wir möchten, dass Sie an der Philipps-Universität korrekt angesprochen werden und erarbeiten derzeit Verfahren, die eine Vornamensänderung und eine Angleichung des Geschlechtseintrags möglichst niedrigschwellig und ohne erfolgte Änderung Ihrer amtlichen Dokumente umsetzbar machen. Dieser Prozess ist noch längst nicht abgeschlossen und auf dieser Seite finden Sie Hinweise zum aktuellen Umsetzungsstand sowie die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Optionen.
Vornamensänderung für Studierende
Trans*, Inter* und nicht-binäre Personen können im Studierendensekretariat der Philipps-Universität den Eintrag ihres Vornamens auch ohne gerichtlich vollzogene Personenstandsänderung ändern lassen. Dokumente etc., die über die Studierendenverwaltung administriert werden, werden dann entsprechend umgestellt. Für die Erfassung des Geschlechtseintrages stehen derzeit 3 Einträge zur Verfügung (divers, weiblich, männlich). Dafür ist die Vorlage des dgti* Ergänzungsausweises nötig. Auch bei der Einschreibung kann der dgti* Ergänzungsausweis genutzt werden. Die Einschreibung bzw. Vornamensänderung ist grundsätzlich auch in einem separaten Raum möglich. Das Studierendensekretariat bittet aus organisatorischen Gründen allerdings darum, in diesem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren. Zur Änderung der Mail-Adresse beim HRZ ist ein gesondertes Verfahren nötig, für das verschiedene Optionen zur Verfügung stehen. Hier geben die FAQs des HRZ einen Überblick. Eine Änderung von Zeugnissen ist derzeit nur nach erfolgter gerichtlicher Personenstandsänderung möglich.
Marvin
An wen kann ich mich bei allgemeinen Fragen zu Marvin wenden?
Bei Problemen mit dem Account/Marvin Portal wenden Sie sich bitte per E-Mail an: marvin@uni-marburg.de. Schauen Sie vorher auch unbedingt in den FAQs zu Marvin vorbei.
Was bedeuten die Status-Angaben bei Marvin?
In MARVIN wird der Bearbeitungsstatus und Zulassungsstatus Ihrer Bewerbung nach Phase entsprechend benannt. Nicht jede Bezeichnung ist dabei selbst erklärend. Eine genaue Erläuterung gibt es auf unserer Seite "Status-Angaben bei Marvin".
Bei weiteren Fragen zu Marvin
Weitere häufig gestellte Fragen zu Marvin und zur Nutzung des Marvin-Portals finden Sie auf unserer Marvin-FAQ-Seite.
Exmatrikulation
Muss ich mich bei Beendigung meines Studiums exmatrikulieren?
Möchten Sie die Universität Marburg verlassen, dann sollten Sie auf jeden Fall selbst die Exmatrikulation beantragen. Ansonsten werden Sie "von Amts wegen" exmatrikuliert und erhalten keine Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie ggf. anderen Universitäten, Ämtern oder später bei der Rentenkasse zur Anrechnung der Hochschulausbildung vorlegen müssen.
Wann exmatrikuliere ich mich?
Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Sie können eine Exmatrikulation aber auch schon während eines Semesters beantragen, die dann erst zum Ende des Semesters wirksam wird. So bleibt Ihnen der Studierendenstatus bis Ende des Semesters erhalten. Weitere Informationen zur Exmatrikulation und den zugehörigen Antrag, den Sie im Studierendensekretariat fristgerecht einreichen müssen, finden Sie auf unserer auf unserer Website "Informationen zur Exmatrikulation" sowie im Antrag auf Exmatrikulation.
Exmatrikulation oder Rücktritt? Was ist richtig?
Sollten Sie sich noch vor Studienbeginn entscheiden, doch nicht in Marburg studieren zu wollen, so können Sie bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn von der Einschreibung zurücktreten. Bei erfolgreicher Durchführung erhalten Sie Ihr Geld - abzüglich 30€ Verwaltungskostenbeitrag - zurück und das Semester gilt als nicht studiert. Alle Infos finden Sie im Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung.
Ausnahme: Exmatrikulation mit Rückerstattung des Semestertickets.
Nach § 11 Abs. 2 sind Studierende auf Antrag zu exmatrikulieren. Mit dem Antrag auf Exmatrikulation sind der Studienausweis und das Stammdatenblatt vorzulegen. Wenn der Studienausweis nicht vorliegt, lehnen wir die Exmatrikulation zum heutigen Tag ab. Stattdessen exmatrikulieren wir zum Ende des Semesters. Wenn die Frist für die Rückerstattung abgelaufen ist, können wir wieder zum heutigen Tage oder zum Ende des Semesters exmatrikulieren. Dann zählt aber das Semester.
Studienzeitbescheinigung (Rentenkasse)
Ich habe vor längerer Zeit in Marburg studiert. Wo bekomme ich eine Studienzeitbescheinigung (z.B. für die Rentenkasse) her?
Alle Informationen zur Studienzeitbescheinigung finden Sie im "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über Studienzeiten".
Berufsorientierung
Wo erhalte ich Beratung zu Berufsauswahl, Praktika, Stellensuche, Bewerbung?
Der Career Service der Zentralen Allgemeinen Studienberatung bietet Beratung und Unterstützung zum Thema Berufswahl, Praktika, Stellensuche, Bewerbung und vielem mehr.
Gibt es Workshops zur Bewerbung und Aneignung von Schlüsselqualifikationen?
Ja, der Career Service der Zentralen Allgemeinen Studienberatung bietet Bewerbungstrainings und Kurse zu Schlüsselqualifikationen an.
Gibt es Veranstaltungen zur Berufsplanung und Bewerbung?
Ja, der Career Service der Zentralen Allgemeinen Studienberatung bietet in jedem Semester Workshops, Informationsveranstaltungen und Qualifikationsprogramme zur Studien- und Berufsplanung an.
Der Career Service organisiert außerdem regelmäßig Vortragsreihen zu verschiedenen Berufsfeldern. Hier besteht die Möglichkeit, berufliche Kontakte zu knüpfen.
Alle Fragen rund um das Thema Berufsorientierung und das Veranstaltungsangebot können Sie auch gern in der persönlichen Beratung thematisieren.