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Häufig gestellte Fragen rund ums Studium an der Uni Marburg

Du suchst schon länger auf den Uni-Websites nach einer bestimmten Information? Bestimmt findest du die Antwort auf deine Frage in den hier gesammelten FAQs. 

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Studierende sitzen in einem Hörsaal und melden sich.
Foto: Felix Wesch

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Vor dem Studium

Studienberatung und -orientierung

Bewerbung

Ausländische Bewerber*innen

Sprachkenntnisse

Sprachkurse

Numerus Clausus/EFV

Zulassung

Ablehnung

  • Wann kommt der Ablehnungsbescheid?

    Die Ablehnungsbescheide werden in der Regel einige Wochen nach Ende des Vergabeverfahrens auf digitalem oder postalischem Wege verschickt.

  • Was bedeutet ein Ablehnungsbescheid für mich?

    Solltest du in den ersten Vergabeverfahren keinen Platz angeboten bekommen, erhältst du einen Ablehnungsbescheid. Wenn jedoch nicht alle zugelassenen Kandidat*innen ihren Studienplatz annehmen, werden die übrigen Plätze an diejenigen Bewerber*innen vergeben, die bisher nicht berücksichtigt werden konnten (die also einen Ablehnungsbescheid erhalten haben). Falls es zu einem Nachrückverfahren kommt, nehmen alle übrigen Bewerber*innen automatisch daran teil. Solltest du auch im letzten Nachrückverfahren keinen Studienplatz bekommen haben, erhältst du keinen weiteren Ablehnungsbescheid.

Losverfahren

Studienplatztausch

Immatrikulation

Einführungswoche

Students-Account

Marvin

Änderung von Vorname und/oder Geschlechtseintrag

  • Wie ändere ich meinen Namen bzw. mein Geschlecht in Marvin?

    Dein Vorname stimmt (noch) nicht mit deinem amtlichen Dokumenten überein? Wir möchten, dass du an der Philipps-Universität korrekt angesprochen wirst und erarbeiten derzeit Verfahren, die eine Vornamensänderung und eine Angleichung des Geschlechtseintrags möglichst niedrigschwellig und ohne erfolgte Änderung deiner amtlichen Dokumente umsetzbar machen. Dieser Prozess ist noch längst nicht abgeschlossen und auf dieser Seite findest du Hinweise zum aktuellen Umsetzungsstand sowie die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Optionen.

    Vornamensänderung für Studierende
    Trans*, Inter* und nicht-binäre Personen können im Studierendensekretariat der Philipps-Universität den Eintrag ihres Vornamens auch ohne gerichtlich vollzogene Personenstandsänderung ändern lassen. Dokumente etc., die über die Studierendenverwaltung administriert werden, werden dann entsprechend umgestellt. Für die Erfassung des Geschlechtseintrages stehen derzeit 3 Einträge zur Verfügung (divers, weiblich, männlich). Dafür ist die Vorlage des dgti* Ergänzungsausweises nötig. Auch bei der Einschreibung kann der dgti* Ergänzungsausweis genutzt werden. Die Einschreibung bzw. Vornamensänderung ist grundsätzlich auch in einem separaten Raum möglich. Das Studierendensekretariat bittet aus organisatorischen Gründen allerdings darum, in diesem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren. Zur Änderung der Mail-Adresse beim HRZ ist ein gesondertes Verfahren nötig, für das verschiedene Optionen zur Verfügung stehen. Hier geben die FAQs des HRZ einen Überblick. Eine Änderung von Zeugnissen ist derzeit nur nach erfolgter gerichtlicher Personenstandsänderung möglich.

Gasthörer-/Seniorenstudium

Wohnungssuche

Im Studium

Rückmeldung und Semesterbeitrag

Umzug/Adresse/Namensänderung

Studieninhaltliche- und Prüfungsfragen

Semesterticket und Bescheinigungen

Beurlaubung

  • Wie und aus welchen Gründen kann ich mich beurlauben lassen?

    Informationen und einen Antrag für eine Beurlaubung findest du auf unserer Info-Webseite "Beurlaubung".

    Durch eine Beurlaubung können gegebenenfalls prüfungsrechtliche Belange berührt sein. Dies gilt vor allem für Fristen in eingeleiteten Prüfungsverfahren. Setze dich in diesem Falle unbedingt mit deinem Prüfungsbüro in Verbindung. Die Beurlaubung alleine führt nicht zum Rücktritt von einer Prüfung. Im Semester erbrachte Prüfungsteile werden durch eine spätere Beurlaubung in diesem Semester nicht automatisch ungültig. Hier gelten die speziellen Regelungen des Prüfungsrechts / der Prüfungsordnung. Für die Staatsexamensstudiengänge und Fachbereiche ohne Prüfungsbüro (-ausschuss) wende dich bitte an das jeweilige Dekanat.

Auslandssemester/-praktikum

Krankheit/Versicherungsschutz

Fachwechsel

Ortswechsel

Doppelstudium/Zweiteinschreibung in Marburg

Parallelstudium an zwei Orten

Berufsorientierung/Career Service

Beratung und Service

Antidiskriminierungsstelle

Änderung von Vorname und/oder Geschlechtseintrag

  • Wie ändere ich meinen Namen bzw. mein Geschlecht in Marvin?

    Dein Vorname stimmt (noch) nicht mit deinem amtlichen Dokumenten überein? Wir möchten, dass du an der Philipps-Universität korrekt angesprochen wirst und erarbeiten derzeit Verfahren, die eine Vornamensänderung und eine Angleichung des Geschlechtseintrags möglichst niedrigschwellig und ohne erfolgte Änderung deiner amtlichen Dokumente umsetzbar machen. Dieser Prozess ist noch längst nicht abgeschlossen und auf dieser Seite findest du Hinweise zum aktuellen Umsetzungsstand sowie die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Optionen.

    Vornamensänderung für Studierende
    Trans*, Inter* und nicht-binäre Personen können im Studierendensekretariat der Philipps-Universität den Eintrag ihres Vornamens auch ohne gerichtlich vollzogene Personenstandsänderung ändern lassen. Dokumente etc., die über die Studierendenverwaltung administriert werden, werden dann entsprechend umgestellt. Für die Erfassung des Geschlechtseintrages stehen derzeit 3 Einträge zur Verfügung (divers, weiblich, männlich). Dafür ist die Vorlage des dgti* Ergänzungsausweises nötig. Auch bei der Einschreibung kann der dgti* Ergänzungsausweis genutzt werden. Die Einschreibung bzw. Vornamensänderung ist grundsätzlich auch in einem separaten Raum möglich. Das Studierendensekretariat bittet aus organisatorischen Gründen allerdings darum, in diesem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren. Zur Änderung der Mail-Adresse beim HRZ ist ein gesondertes Verfahren nötig, für das verschiedene Optionen zur Verfügung stehen. Hier geben die FAQs des HRZ einen Überblick. Eine Änderung von Zeugnissen ist derzeit nur nach erfolgter gerichtlicher Personenstandsänderung möglich.

Marvin

MarSkills

Kombinationsbachelor

Nach dem Studium

Exmatrikulation

  • Muss ich mich bei Beendigung meines Studiums exmatrikulieren?

    Möchtest du die Universität Marburg verlassen, beantrage auf jeden Fall selbst die Exmatrikulation. Ansonsten wirst du "von Amts wegen" exmatrikuliert und erhältst keine Exmatrikulationsbescheinigung, die du ggf. anderen Universitäten, Ämtern oder später bei der Rentenkasse zur Anrechnung der Hochschulausbildung vorlegen musst.

  • Wann exmatrikuliere ich mich?

    Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Du kannst eine Exmatrikulation auch schon während eines Semesters beantragen, die dann erst zum Ende des Semesters wirksam wird. So bleibt dir der Studierendenstatus bis Ende des Semesters erhalten. Weitere Informationen zur Exmatrikulation und den zugehörigen Antrag, den du im Studierendensekretariat fristgerecht einreichen musst, findest du auf unserer auf unserer Webseite "Informationen zur Exmatrikulation" sowie im Antrag auf Exmatrikulation.

  • Exmatrikulation oder Rücktritt? Was ist richtig?

    Solltest du dich noch vor Studienbeginn entscheiden, doch nicht in Marburg studieren zu wollen, kannst du bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn von der Einschreibung zurücktreten. Bei erfolgreicher Durchführung erhältst du dein Geld – abzüglich 30€ Verwaltungskostenbeitrag – zurück und das Semester gilt als nicht studiert. Alle Infos findest du im Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung.

    Ausnahme: Exmatrikulation mit Rückerstattung des Semestertickets.

    Nach § 11 Abs. 2 sind Studierende auf Antrag zu exmatrikulieren. Mit dem Antrag auf Exmatrikulation sind der Studienausweis und das Stammdatenblatt vorzulegen. Wenn der Studienausweis nicht vorliegt, lehnen wir die Exmatrikulation zum heutigen Tag ab. Stattdessen exmatrikulieren wir zum Ende des Semesters. Wenn die Frist für die Rückerstattung abgelaufen ist, können wir wieder zum heutigen Tage oder zum Ende des Semesters exmatrikulieren. Dann zählt aber das Semester.

Studienzeitbescheinigung (Rentenkasse)

Berufsorientierung