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Im Ausland

Allgemeines

  • Wie finde ich heraus, wann das Semester an meiner Partneruniversität beginnt/endet?

    Die Übersicht der Partnerfachbereiche (siehe: Welche Erasmus-Partnerfachbereiche hat der FB 04?gibt Ihnen einen groben Überblick zu den Semesterzeiten der Partneruniversitäten des FB 04. Genaue Zeiten zum jeweiligen akademischen Jahr finden Sie auf der entsprechenden Homepage Ihrer Gastuniversität.

  • Kann ich meinen NICHT-Erasmus Aufenhalt (z.B. Partnerprogramm) verlängern oder verkürzen?

    Wenden Sie sich bitte an das International Office und ihre Gast-Universität.

  • Kann ich meinen Erasmus-Auslandsaufenthalt verlängern?

    Das sagt das International Office im FAQ dazu:

    Grundsätzlich können Sie Ihren Aufenthalt verlängern, sofern Ihr verfügbares Zeitkontingent ausreicht. Bei einer Verlängerung vom Sommersemester auf das folgende Wintersemester, die unter ERASMUS+ auch möglich ist, sind allerdings bestimmte Faktoren zu beachten:

    Wenn ein Aufenthalt von Sommer- und Wintersemester als ein Aufenthalt gerechnet werden soll, muss die Zeit der Semesterferien von der Aufenthaltsdauer abgezogen werden und darf nicht gefördert werden. Alternativ rechnen wir den Aufenthalt im Wintersemester als neuen, eigenständigen Aufenthalt. Dazu müssen Sie dann aber nach den allgemein gültigen Vorgaben Ihres Fachbereichs eine neue ERASMUS-Bewerbung einreichen.

    Für eine Verlängerung brauchen Sie das Einverständnis der Gasthochschule, der*des Fachbereichsbeauftragten und des Referats für Europäische Bildungsprogramme (normalerweise in dieser Reihenfolge). Bitte informieren Sie alle Beteiligten möglichst frühzeitig über Ihr Vorhaben: Eine Verlängerung muss spätestens einen Monat vor dem geplanten Aufenthaltsende bewilligt sein, danach ist keine Änderung des maximalen Aufenthaltszeitraums, wie er im Grant Agreement vermerkt ist, mehr möglich. Wir bitten Sie daher um rechtzeitige Mitteilung an uns, zusammen mit den Einverständniserklärungen Ihres*r Fachbereichskoordinator*in und des*r Koordinator*in der Gasthochschule. Hierfür können Sie das Antragsformular nutzen, das Sie zum Download auf unserer Homepage finden. Bei erfolgreicher Verlängerung wird ein neuer Zuwendungsvertrag erstellt, in dem der Aufenthaltszeitraum und eventuell die Förderdauer aktualisiert sind.

    Beachten Sie bitte, dass eine Bewilligung des verlängerten Aufenthalts nicht automatisch eine erweiterte Förderdauer bedeutet. Die Erhöhung der ERASMUS-Förderung wird erst nach Eingang und Prüfung aller Verlängerungsanträge des jeweiligen Hochschuljahres geprüft.

  • Kann ich meinen Erasmus-Auslandsaufenthalt verkürzen?

    Das sagt das International Office im FAQ dazu:

    Sie können Ihren Aufenthalt nach einem Semester beenden, wenn Sie die im ersten Semester laut Learning Agreement vorgesehenen Leistungen vollständig abschließen. Damit zusammenhängend sollten Sie jedoch zunächst Ihre Überlegung mit Ihrer*m Fachbereichsbeauftragten beraten und eventuelle Konsequenzen (ggf. Rückzahlung des ERASMUS-Zuschusses und Nicht-Anerkennung der Studienleistungen) prüfen. Bitte informieren Sie alle Beteiligten möglichst frühzeitig über Ihr Vorhaben. Selbstverständlich gelten trotzdem alle Vorgaben des Programms (einzureichende Dokumente etc.).

Bei Studienbeginn im Ausland

  • Was muss ich als erstes tun? Was ist ein Confirmation of Arrival/Confirmation of Study Period?

    Das "Confirmation of Arrival" oder "Beginning of Study Period Abroad" ist der erste Teil des "Confirmation of Study Period"-Dokuments. Es belegt die Aufnahme Ihres Auslandsstudiums.

    Lassen Sie das Confirmation of Arrival bei Studienbeginn von Ihrer Gastuni unterschreiben und schicken Sie es innerhalb von 14 Tagen per E-Mail oder Fax an das International Office (siehe Info-Paket). Heben Sie das Original gut auf, Sie müssen es am Ende ihres Auslandsstudiums erneut unterschreiben lassen und einreichen. (siehe: Was ist ein End of Study Period Abroad/Confirmation of Study Period und wann muss ich es einreichen?)

  • Wie und wann erstelle ich die LA Changes?

    Sobald sich in Ihrem Studienvorhaben etwas ändert, z. B. weil Sie das erste Learning Agreement nach einem veralteten Vorlesungsverzeichnis erstellt haben, Veranstaltungen kollidieren oder weil ein gewünschter Kurs im Ausland nicht stattfindet, müssen Sie Ihr LA aktualisieren. Es gelten die gleichen Regeln wie beim LA beforeErstellen Sie die LA Changes in Mobility Online ("LA During Mobility").

    Falls Sie neue Kurse hinzufügen, die Sie anerkannt haben möchten: Zur Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit durch die
    Marburger Modulbeauftragten reicht uns im Gegensatz zum LA before z. B. der Emailverkehr zwischen Modulbeauftragten und Ihnen. Bitte schicken Sie eine Kopie an . Erst dann können die LA Changes von uns akzeptiert werden. Gleiches gilt für die Verzichtserklärung, wenn diese aufgrund neuer Kurse aktualisiert werden muss. Ein Hinweis: Die aktualisierte Verzichtserklärung kann nicht im Bereich LA Changes, sondern im Schritt im Bereich " LA Before Mobility" erneut hochgeladen werden. 

    Sobald die Changes akzeptiert sind, senden Sie die (ggf. aktualisierte) Verzichtserklärung und den (ggf. aktualisierten) internen Zusatz gebündelt in einer E-Mail an erasmusstudent4@staff.uni-marburg.de. Nachdem wir die Dokumente unterschrieben und das digitale LA signiert haben, leiten wir es zur Unterschrift  an die Gastuniversität weiter.

Nach Studienende im Ausland

  • Was muss ich tun, bevor ich abreise? Was ist ein End of Study Period Abroad/Confirmation of Study Period?

    Das "End of Study Period Abroad" ist der zweite Teil des "Confirmation of Study Period" -Dokuments. Es belegt sowohl die Aufnahme Ihres Auslandsstudiums als auch dessen Ende.

    Den ersten Teil (siehe: Was ist ein Confirmation of Arrival/Confirmation of Study Period und wann muss ich es einreichen?) sollten Sie bereits nach Studienaufnahme unterschreiben lassen und einreichen. Am Ende Ihres Auslandsstudiums lassen Sie das komplette Confirmation of Study Period von Ihrer Gastuniversität unterschreiben und reichen das gesamte Dokument innerhalb von 14 Tagen beim International Office ein. Sollten Sie sich in der Frist noch im Ausland befinden, können Sie es auch per E-Mail oder Fax einreichen (siehe Info-Paket).

  • Wann muss ich die Erfahrungsberichte schreiben und wo muss ich sie einreichen?

    Geben Sie Tipps und wichtige Informationen an die nächste Outgoings-Generation weiter!
    Nach dem Aufenthalt müssen meist zwei Erfahrungsberichte erstellt werden:

    Alle Programme
    In Mobility Online finden Sie im entsprechenden Schritt den Link zu einem Online-Fragebogen, in dem neben statistischen Daten auch qualitative Fragen beantwortet werden können, die dann anonymisiert online interessierten Kommiliton*innen zur Verfügung gestellt werden.

    Erasmus
    Der Fragebogen zum Aufenthalt wird über das Online-Tool der EU-Kommission, das Mobility Tool, erstellt. Geförderte erhalten über das System automatisch zum Ende des gemeldeten Aufenthalts eine E-Mail mit den Zugangsdaten und der Aufforderung, den Bericht zu erstellen. Die festgelegte Frist, die in der Mitteilung angegeben wird, sind 14 Tage.

    Andere Programme
    Für z.B. das Partneruniversitäten-Programm des International Office wird ein selbst verfasster Erfahrungsbericht gefordert. Im Infopaket, dass Ihnen das International Office zusendet, finden Sie alle wichtigen Infos zum Erstellen, sowie die Abgabefristen des Erfahrungsberichts.